Allgemeine Geschäftsbedingungen Frachtvertrag

FERNFRACHT Logistics GmbH

  • Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen finden Anwendung für sämtliche Transportdienstleistungen, welche durch die Firma FERNFRACHT Logistics GmbH, 5020 Salzburg vergeben werden, nachfolgend FERNFRACHT genannt, soweit diesen nicht zwingende nationale oder internationale Regelungen entgegenstehen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftragnehmers sind für FERNFRACHT unverbindlich, auch wenn FERNFRACHT diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

  • Gegenstand der Beauftragung

Gegenstand der Beauftragung ist die ordnungs- und vertragsgemäße Beförderung von Waren durch den Auftragnehmer mittels Einsatzes von geeigneten Beförderungsmitteln sowie weitere Nebenleistungen wie z.B. Ladehilfsmitteltausch, Upload der Ablieferbelege und Statusmeldungen auf unserer FERNFRACHT Plattform Service, Ladungssicherung mit geeigneten Hilfsmitteln etc.

  • Beauftragung

Mit der Annahme des Ihnen erteilten Frachtvertrages akzeptieren Sie die nachfolgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Frachtvertrag“, „Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der FERNFRACHT Plattform Service“ und deren Inhalt. Der Frachtvertrag ist auch ohne Gegenbestätigung bindend. Wir sind berechtigt, den Frachtvertrag bis spätestens 24 h vor Ladebeginn kostenlos zu stornieren. Der an den Auftragnehmer via E-Mail versendete LINK führt Sie direkt auf unsere FERNFRACHT Plattform Service, wo Sie nach Bestätigung unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Frachtvertrag“ und den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der FERNFRACHT Plattform Service“ den Frachtvertrag ausdrucken bzw. speichern können.

  • Transportverlauf

Abholung von Waren immer im Auftrag “FERNFRACHT“!

Bei Verzögerungen und anderen Unregelmäßigkeiten ist FERNFRACHT sofort zu verständigen. Spätere Reklamationen sind nichtig. Sobald Kenntnis von einem Schadenfall erlangt wird, ist FERNFRACHT unverzüglich davon zu unterrichten. Übersteigt der Schaden voraussichtlich eine Schadenhöhe von 2.000 EUR ist ein Havariekommissar miteinzubeziehen. Jeder Verkehrsunfall sowie Diebstahl- und/oder Feuerschaden ist unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.

Es besteht striktes Umladeverbot, bei komplett gecharterten LKW-Einheiten ein striktes Beiladeverbot!

Bei Verletzung der Neutralitätsvorgaben verrechnet FERNFRACHT den Warenwert der transportierten Ware! Bei Nichteinhaltung der Neutralitätsvorgaben des Frachtvertrages verfallen alle Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere der Frachtansprüche!

Der Fahrer muss den beladenen Lastzug ordnungsgemäß bewachen, insbesondere darf das Fahrzeug nur versperrt mit Diebstahlsicherung zurückgelassen werden. Bei Fahrtunterbrechungen (Abstellen des LKWs, Ruhepausen, Wartezeiten etc.) sind ausschließlich bewachte Parkplätze anzufahren. Eine Auflistung dieser kann bei der IRU oder auch bei Ihrem Fachverband angefordert werden. Der Auftragnehmer haftet im gleichen Ausmaß auch für weitere eingesetzte Subunternehmer. Fahrzeugschlüssel sowie Fahrzeug- und Frachtdokumente dürfen nicht im unbesetzten Fahrzeug verbleiben.

Für sämtliche Lieferungen wird Termintreue vorausgesetzt; alle Aufträge verstehen sich als Fixtermine! Wir melden hiermit ein besonderes Interesse an der fristgerechten Übernahme und der fristgerechten Lieferung der Ware an.

  • Sendungsverfolgung

Zu jedem Transport ist eine Statusübermittlung über die FERNFRACHT Plattform Service verpflichtend und fester Bestandteil des Frachtvertrages! Eine detaillierte Beschreibung zur FERNFRACHT Plattform Service finden Sie direkt auf der Plattform.

Sollte keine, eine falsche und/oder eine verspätete Statusübermittlung erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, pro nicht gemeldetem Status, einen erhöhten Bearbeitungsaufwand in der Höhe von 25 EUR zu berechnen. Wir sind auf eine rechtzeitige und korrekte Sendungsverfolgung angewiesen, da wir über IT-Schnittstellen mit unseren Auftraggebern verbunden sind.

Bei Verzögerungen bzw. möglichen Lieferfristüberschreitungen sind wir sofort zu verständigen. Die Information muss auf der FERNFRACHT Plattform Service im Feld Feedback eingetragen werden.

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung der FERNFRACHT Plattform Service“ gelten als vereinbart. Diese sind jederzeit unter www.fernfracht.at Rubrik AGB abrufbar und werden auf Verlangen übersandt.

  • Ladehilfsmitteltausch

Soweit nicht Anderweitiges schriftlich vereinbart ist, gilt ein Ladehilfsmitteltausch als vereinbart und Sie haften für die Rückführung an den ursprünglichen Verlader. Sämtliche damit verbundene Kosten (Tauschgebühren, Rückführungsgebühren, etc.) sind bereits im vereinbarten Frachtentgelt enthalten.

Sollte es trotz vorgeschriebenem NICHT-TAUSCH zur Verladung von Euro-, DD-, H1-Paletten oder Gitterboxen kommen, muss der NICHT-TAUSCH von der Lade- bzw. Entladestelle auf einem separaten Lademittel-/Palettenschein mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden.

Bei fehlenden Nachweisen bzw. weist der Paletten Saldo eine Forderung zugunsten FERNFRACHT aus, verrechnen wir 15 EUR pro Europalette/Düsseldorfer Palette; 65 EUR pro H1-Palette; 110 EUR pro Gitterbox; zuzüglich 20 EUR Bearbeitungsgebühr.

Werden innerhalb einer Frist von 20 Tagen ab Entladedatum die Tauschnachweise erbracht bzw. der vereinbarte Doppeltausch erfüllt, werden bereits verrechnete Ladehilfsmittel, inkl. verrechnete Bearbeitungsgebühren rückvergütet. Wird der Tauschnachweis nach Fristenverlauf eingereicht, werden die verrechneten Ladehilfsmittel rückvergütet, jedoch bleiben die verrechneten Bearbeitungsgebühren aufrecht. Falls keine separaten Fristen schriftlich zur Rückgabe vereinbart sind, gilt generell eine Rückgabefrist der Lademittel von 3 Monaten ab Entladedatum. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Rückgabe nicht mehr möglich.

Es gilt als vereinbart, dass eine Lademittelschuld mit Gegenforderungen des Auftragnehmers verrechnet wird, oder von FERNFRACHT in ein wechselseitiges Kontokorrent aufgenommen wird.

  • Anforderungen und Pflichten des Fahrers

Das Fahrpersonal hat ein freundliches und kompetentes Auftreten an den Tag zu legen; den Anweisungen des Personals der Be- und Entladestellen ist Folge zu leisten. Alle Werksvorschriften (z.B. Rauch- und Alkoholverbot, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Sicherheitsvorkehrungen, COVID-19 Schutzmaßnahmen usw.) sind zu befolgen! Weiters muss sich der Lenker des Fahrzeuges in der für die vorgesehene Fahrt erforderlichen körperlichen und geistigen Verfassung befinden. Die LKW-Fahrer müssen auf den Staplerverkehr achten; Stapler haben in jedem Fall Vorrang! Die Fahrer haben zumindest solche Kenntnisse der Amtssprache am Abgangs- und Empfangsort zu haben, um sich verständigen zu können.

Für die Sicherheit des Fahrers muss die komplette Sicherheitsausrüstung (Warnschutzweste gelb oder rot, Sicherheitsschuhe, Schutzhelm nach EN397, Schutzbrille, Arbeitsschutzhandschuhe, lange Arbeitskleidung) mitgeführt werden. Diese muss auf Anordnung bzw. aufgrund von Werksvorschriften getragen werden!

Die Be- und Entladung der Ware durch den Fahrer gilt als vereinbart. Ein E-Hubwagen wird jeweils zur Verfügung gestellt.

Der Fahrzeuglenker ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen, insbesondere in Bezug auf Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichtes und der Einzelachslasten, durch entsprechende Ladetechnik (Einhaltung Lastverteilungsplan, usw.) zu gewährleisten. Außerdem obliegt ihm die Kontrolle der Stückzahl und die Unversehrtheit der übernommenen Ware.

  • Fahrzeugbeschaffenheit

Die Fahrzeuge müssen optisch rein, in technisch einwandfreiem Zustand und geruchsneutral sein. Der Laderaum muss trocken, besenrein und geruchsneutral sein und über eine glatte, unbeschädigte, saubere Ladefläche verfügen. Des Weiteren wird eine wasserdichte, intakte Plane benötigt. Sofern im Frachtvertrag nicht anderweitig vereinbart, muss der Auflieger kranbeladbar (von oben) sein, und eine Innenhöhe von mind. 2,8 Meter aufweisen.

Die Bodenkonstruktion des LKW muss staplerbefahrbar sein; die LKW-Böden müssen somit die Last der Ware und des Staplers tragen können! Wir übernehmen keine Haftung für eventuell entstehende Schäden und stellen Ihnen in diesem Fall die Kosten für einen Ersatz-LKW in Rechnung.

  • Ladungssicherung

Nach ständiger Rechtsprechung haften Sie als Frachtführer für die betriebssichere Verladung; Sie haften auch für Ihre Erfüllungsgehilfen. Die Ladungssicherung ist vom Fahrer ordnungsgemäß und nach dem neuesten Stand der Technik vorzunehmen; für die entsprechende Nachsicherung und das Nachspannen der Gurte, in den dafür vorgegebenen Zeitabständen, tragen Sie Sorge.

Die für eine Ladungssicherung notwendigen Hilfsmittel wie Spanngurte (mind. 24) inkl. Langhebelratsche, Kantenschoner (auch für Papierrollen), Antirutschmatten, Stecklatten, Spannbretter (mind. 3 Stk.), Ketten, Zollschnur usw. führen Sie in ausreichender Anzahl und geeigneter Qualität mit. Sind die mitgeführten Ladungssicherungsmittel nicht in ausreichender Anzahl oder Qualität vorhanden, müssen diese auf Kosten des Auftragnehmers ersetzt/ergänzt werden. Die entstandenen Kosten hierfür werden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr an Sie weiterverrechnet und mit offenen Frachten in Abzug gebracht.

  • Gutschriftenverfahren

Abrechnung erfolgt ausschließlich über Gutschriftenverfahren! Transportrechnungen Ihrerseits werden nicht zu Buche genommen. Nach positiver Prüfung der hochgeladenen Ablieferbelege erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden Ihre Frachtgutschrift für den durchgeführten Transport via E-Mail – siehe auch Punkt 12.

  • Zahlungskonditionen

Das Zahlungsziel beträgt, wenn nicht schriftlich abweichend vereinbart, 10 Tage mit Abzug von 3 % Skonto nach Gutschriftenerstellung. Wir behalten uns das Recht vor, Zahlungen nach 40 Tagen ohne Abzug zu leisten.

  • Abrechnung via FERNFRACHT Plattform Service

Sie verpflichten sich zu jedem durchgeführten Transport sämtliche mit Stempel und Unterschrift bestätigte Ablieferbelege (CMR-Frachtbrief, Lieferscheine, Wiegescheine, Lademittel-/Palettenscheine etc.) durch direkten Upload auf unsere FERNFRACHT Plattform Service zu übermitteln.

Den nötigen LINK finden Sie im Frachtvertrag unter Rubrik “Abrechnung”. Wir bitten um Verständnis, dass die Ablieferbelege ausschließlich über die FERNFRACHT Plattform Service übermittelt werden können. Hilfe zum Upload finden Sie direkt auf der FERNFRACHT Plattform Service.

Die Abliefernachweise müssen vollständig innerhalb von 15 Tagen (ab Entladedatum) erfolgreich hochgeladen werden. Werden die oben genannten Fristen nicht eingehalten, fallen Gebühren in der Höhe von 35 EUR an, welche direkt mit dem vereinbarten Frachtpreis in Abzug gebracht werden. In Ausnahmefällen werden die Ablieferbelege im Original benötigt – somit ist der Upload auf der FERNFRACHT Plattform Service gesperrt und die Frist zum Erhalt der Ablieferbelege im Original verlängert sich auf 20 Tage ab Entladedatum.

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die Ausstellung und Bezahlung der Transportgutschrift, die Bereitstellung der quittierten Ablieferbelege via Upload auf unserer FERNFRACHT Plattform Service bzw. in Ausnahmefällen (Original) via Post, voraussetzt.

Wir sind berechtigt, etwaige entstandene Forderungen (Palettenrechnungen, Transportschäden, Ladehilfsmittel, Verwaltungsgebühren etc.) gegen den aushaftendenden Saldo des Auftragnehmers zu verrechnen.

  • Standgeldregelung

Standzeit an der Be- und Entladestelle zum Zwecke der Be- und Entladung je 24 Stunden frei. Darüberhinausgehende Standgeldforderungen können nur anerkannt werden, wenn Wartezeiten in den Frachtpapieren von der verladenen Stelle und/oder dem Empfänger mit Stempel, Unterschrift sowie Namen in Druckbuchstaben bestätigt und die Standzeitnachweise (Tachoscheibe etc.) in Kopie beigefügt werden. Über drohende Standzeiten sind wir umgehend in Kenntnis zu setzen!

  • Kundenschutz/Geheimhaltung/Datenschutz

Mit Annahme und Durchführung des gegenständigen Auftrages sichern Sie FERNFRACHT, neben allen weiteren angeführten Bedingungen, ebenfalls die Einhaltung des Kundenschutzes zu. Es ist Ihnen ausdrücklich untersagt, weder unmittelbar noch mittelbar über Dritte, Transporte im Straßengüterverkehr für all jene unsere Kunden zu übernehmen, noch solche Aufträge an Dritte weiterzugeben, die Ihnen im Rahmen dieses Auftrages bekannt werden.

Bereits die Anbahnung und jegliche Form der Kontaktaufnahme mit unseren Kunden werden als Verletzung des Kundenschutzes betrachtet und entsprechend geahndet. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gilt eine von Ihnen an uns zu bezahlende Vertragsstrafe in Höhe von 2.000 EUR als vereinbart. Gleichzeitig behalten wir uns die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens vor. Der Kundenschutz erlischt 1 Jahr nach Durchführung des Auftrages.

Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer über bekannt gewordene Informationen und Daten (FERNFRACHT und dessen Kunden) Stillschweigen zu bewahren.

Soweit der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung personenbezogene und sonstige Daten erhebt, speichert, verarbeitet oder übermittelt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, dies jeweils auf das zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten erforderliche Maß zu beschränken. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer die anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes in der jeweils geltenden Fassung vollumfänglich einzuhalten.

  • Nationale und internationale gesetzliche Bestimmungen

Mit der Annahme des Frachtvertrages bestätigen Sie, im Besitz aller für den Transport notwendigen gesetzlichen Genehmigungen zu sein und Ihr Fahrpersonal mit einer gegebenenfalls erforderlichen Arbeitsbewilligung ausgestattet zu haben. Sie haften uns daraus für jegliche Unregelmäßigkeiten. Sie haften uns daraus auch für Unregelmäßigkeiten Ihrer Subunternehmer. Außerdem verweisen wir hiermit ausdrücklich auf die Einhaltung der Vorschriften der Lenk- und Ruhzeiten, dem Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz (GüKBillBG) sowie Mindestlohngesetze in den verschiedenen EU-Mitgliedsländern, abrufbar auf unserer Homepage www.fernfracht.at/agb, wird auf Verlangen übersandt.

  • Versicherung

CMR-Versicherung wird von Ihnen im Rahmen einer Versicherungspolizze nach westlichem Standard, mit einer Deckungssumme von mindestens 365.000 EUR, unter Einschluss der Art. 29-Haftung, eingedeckt. Der Nachweis über einen aufrechten Versicherungsschutz ist unaufgefordert von Ihnen zu führen. Sollte der Auftragnehmer bis zum Beladetermin den aufrechten Bestand einer derartigen CMR-Versicherung nicht nachgewiesen haben, deckt FERNFRACHT auf Kosten des Auftragnehmers eine CMR-Versicherung ein, wobei die Prämie (4 % der bedungenen Fracht) mit offenen Frachten in Abzug gebracht wird. Sie fahren im Selbsteintritt.

  • Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Salzburg als vereinbart.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

zur Nutzung FERNFRACHT PLATTFORM SERVICE

 

  • 1. Nutzungsrechte

 (1) FERNFRACHT Logistics GmbH, 5020 Salzburg, nachfolgend FERNFRACHT genannt, gewährt dem Nutzer nur die zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlichen Nutzungsrechte an FERNFRACHT PLATTFORM SERVICE, sowie den dazugehörigen Dokumentationen und Schriftwerken.

(2) Der Nutzer erhält hierzu ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an überlassener App, sowie den dazugehörigen Dokumentationen und Schriftwerken.

(3) FERNFRACHT erhält vom Nutzer ein unentgeltliches, einfaches, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungs- und Verwertungsrecht an den in FERNFRACHT PLATTFORM SERVICE eingestellten Daten, Inhalten, Informationen, Dateien und Erklärungen.

(4) Im Übrigen verbleiben alle Rechte an den überlassenen Applikationen, sowie den dazugehörigen Dokumentationen und Schriftwerken, ferner an den Nutzerinhalten, beim ursprünglichen Rechtsinhaber, soweit sie nicht ausdrücklich durch die vorliegenden ABG eingeräumt werden.

(5) FERNFRACHT kann neue Releases, Versionen, Updates und Upgrades für die überlassene FERNFRACHT Plattform einführen. FERNFRACHT ist zum laufenden Release-, Versionswechsel, Updates oder Upgrades berechtigt, um Weiterentwicklungen ständig aktuell anbieten zu können. Ein Anspruch des Nutzers auf derartige Weiterentwicklungen besteht nicht.

  • 2. Geheimhaltung

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, alle ihm durch und über FERNFRACHT PLATTFORM SERVICE bekannt gewordenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Vertraulich sind dabei Informationen, deren Bekanntwerden geeignet ist, sich nachteilig auf die Wettbewerbssituation  des Infomationsgebers auszuwirken oder sonstigen Schaden zur verursachen.

(2) Dem Nutzer obliegt die Informationen streng geheim zu halten, die vom Informationsgeber erhaltenen Informationen ausschließlich für Zwecke im Rahmen der Plattformnutzung zu verwenden und für den Schutz der Informationen vor Weitergabe, Veröffentlichung oder Verbreitung dieselbe Sorgfalt und Verschwiegenheit aufzuwenden wie für eigene vertrauliche Informationen, deren Weitergabe, Veröffentlichung oder Verbreitung er nicht wünscht.

(3) Der Nutzer wird hierzu angemessene Sicherungsmaßnahmen ergreifen sowie seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen hierüber in Kenntnis setzen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichten.

  • 3. Systemsicherheit

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, FERNFRACHT PLATTFORM SERVICE und die darin enthaltenen Funktionalitäten nicht zu manipulieren und keinerlei Material und Daten einzustellen, die andere Daten oder Informationen beschädigen.

(2) Die von FERNFRACHT an den Nutzer erteilten Informationen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher oder per E-Mail erteilter Zustimmung von FERNFRACHT an Dritte weitergeben werden. Informationen, die auch ohne Benutzerkennung und Kennwort auf der Homepage von FERNFRACHT eingesehen werden können, sind von dieser Regelung nicht betroffen.

  • 4. Verhalten und Verantwortlichkeit des Nutzers

(1) Der Nutzer erkennt an, dass FERNFRACHT PLATFORM SERVICE nicht dazu gedacht ist und nicht dazu genutzt werden darf, ungesetzliche Absprachen und Wettbewerbern zu ermöglichen.

 (2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle gültigen lokalen, nationalen und internationalen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen die in Verbindung mit der Nutzung der FERNFRACHT PLATTFORM SERVICE relevant sind, zu beachten und anzuwenden.

(3) Dem Nutzer ist es untersagt, die überlassene Plattform zu rassistischen, diskriminierenden, pornografischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken zu verwenden oder entsprechende Daten und/oder Dateien zu erstellen und auf FERNFRACHT PLATTFORM SERVICE zu speichern.

(4) Der Nutzer wird dafür Sorge tragen, dass er, beispielsweise bei der Übermittlung oder Einstellung  von Nutzerinhalten über beziehungsweise auf FERNFRACHT PLATTFORM SERVICE, alle Rechte Dritter an dem verwendeten Material beachtet.

  • 5. Änderungen der AGB, sonstiger Bedingungen und abweichende AGB

(1) FERNFRACHT ist zur Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sonstiger Bedingungen berechtigt. FERNFRACHT wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Erweiterung der Dienste oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung.

(2) FERNFRACHT informiert den Nutzer über Änderungen gemäß §5 Absatz 1 per Mail, Brief oder Fax 14 Tage vor Wirksamwerden. Mit der ersten Handlung in FERNFRACHT PLATTFORM SERVICE nach Benachrichtigung und Wirksamwerden der Änderungen erklärt der Nutzer sein Einverständnis und akzeptiert die dann gültige Fassung.

 

(3) Die AGB von FERNFRACHT gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen vom Nutzer erkennt FERNFRACHT nicht an, es sei denn, FERNFRACHT hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

  • 6. Gewährleistung und Haftungsausschluss

(1) Soweit nicht in diesem AGB vereinbart oder in den zusätzlichen Bedingungen ausdrücklich erläutert, macht FERNFRACHT keine Zusicherungen in Bezug auf FERNFRACHT PLATTFORM SERVICE. Wir machen beispielsweise keine Zusagen bezüglich der Inhalte in FERNFRACHT PLATTFORM SERVICE, hinsichtlich spezifischer Funktionalitäten und deren Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit.

(2) Im gesetzlich zulässigen Rahmen übernimmt FERNFRACHT keine Verantwortung für entgangene Einnahmen und Gewinne, den Verlust von Daten, finanzielle Verluste oder indirekte Folgeschäden und Schäden mit Strafschadenersatz.

  • 7. Sonstige Regelungen

(1) Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Salzburg. FERNFRACHT behält sich das Recht vor, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

(2) Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von FERNFRACHT (Salzburg).

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf/CISG).

allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp)